05.02.2024 •

Neues sächsisches Rettungsdienstgesetz ermöglicht mehr Innovation und weniger Bürokratie

Mit Inkrafttreten des Sächs.BRKG am 19. Januar 2024 wird es die sogenannte Bereichsausnahme geben. Somit könnten die sehr aufwendigen Vergabeverfahren einfacher werden. Zudem ermöglicht eine Innovationsklausel, dass beispielsweise telemedizinische Ansätze schneller Realität werden können.

Jahrelang gefordert, endlich Realität: Mit Inkrafttreten des neuen Sächsischen Gesetzes über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRRKG) wird es endlich eine Bereichsausnahme geben. Die wirtschaftlichen Aspekte sollen von nun an nicht mehr Hauptschwerpunkt bei der Vergabe eines Rettungsdienstes sein, vielmehr geht es um das Gesamtkonzept, zu dem beispielsweise auch die Beteiligung im Bevölkerungsschutz zählt. 

„Wir freuen uns sehr, dass die Arbeit im Rettungsdienst durch das neue Gesetz deutlich verbessert wird“, erklärt Carsten Herde, Mitglied des sächsischen Johanniter-Landesvorstands. „Als Leistungserbringer im Rettungsdienst haben wir die Hoffnung, dass künftig die komplizierten und zeitaufwendigen Ausschreibungsverfahren deutlich vereinfacht werden."

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Innovationsklausel für den Blaulichtbereich.

„Mit Blick auf eine gute und schnelle Versorgung sind nun telemedizinische Ansätze oder lokal stationierte Notfallsanitäter in ländlichen Gebieten als Projekt denkbar – ohne, dass wir als Leistungserbringer auf unvorhergesehenen Kosten sitzen bleiben.“

Vorangegangen waren jahrelange Gespräche und Kostenverhandlungen. Die Leistungserbringer im Rettungsdienst, beispielsweise die Johanniter, wünschten sich eine bessere Risikoverteilung und flexiblere Verträge.

„Wir müssen uns den Gegebenheiten um uns herum anpassen: Die Bevölkerung wird immer älter und der Fachkräftemangel größer“, so Herde. „Dank der neuen Innovationsklausel können wir als Leistungserbringer flexibler erproben, welche Lösungen eine medizinische Notfallversorgung fit für die Zukunft machen und dabei die Leitstellen entlasten – denn nicht jeder Notfall ist wirklich ein Notfall.“

Weitere positive Gesetzesänderungen sind die Etablierung einer landesweiten Qualitätssicherung sowie die koordinierte Betreuung von Spontanhelfern im Katastrophenfall.


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